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Olaf Schneider, LL.M.
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Deutsch, Englisch
Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehört die Planung und Durchführung unternehmensinterner oder unabhängiger Untersuchungen im In- und Ausland. Er unterstützt bei der Konzeption, Implementierung und Bewertung von Compliance-Management-Systemen und vertritt Unternehmen oder deren Organe vor in- und ausländischen Behörden in damit verbundenen Straf- und Verwaltungsverfahren. Olaf Schneider berät hierbei insbesondere Unternehmen bei Untersuchungen im Zusammenhang mit international auftretenden Compliance-Fragen, wie zum Beispiel der Umsetzung deutscher oder internationaler Gesetze zur Verhinderung von Korruption sowie bei der Begleitung von U.S. Monitor-Verfahren. Zu seiner Expertise gehört zudem die Beratung zu Pflichten und Obliegenheiten von Gesellschaftsorganen und Organmitgliedern.
Vor seiner Zeit bei Hogan Lovells war Olaf Schneider als General Counsel, Chief Compliance Officer sowie Generalbevollmächtigter bei Bilfinger tätig. Hier verantwortete er unter anderem die erfolgreiche Beendigung des durch das U.S.-amerikanische Justizministerium auferlegten Monitor-Verfahrens durch die Implementierung eines effektiven globalen Compliance Management Systems. Davor war er General Counsel der Industriesparte von Siemens und führte MAN als Chief Compliance Officer durch verschiedene Compliance-Themen. Zuvor hatte er verschiedene Management Positionen bei General Electric inne.
Durchführung einer internen Untersuchung für ein Finanzinstitut hinsichtlich möglicherweise rechtswidrigem Verhaltens von Organen und Mitarbeitern in Bezug auf Cum/Ex-Investments.
Leitung von zwei durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Auftrag gegebenen Sonderprüfungen.
Beratung von führenden Unternehmen aus der Automobilindustrie zu umfangreichen internen Untersuchungen und Compliance Themen.
Durchführung einer Wirksamkeitsprüfung des globalen Compliance Management Systems sowie der internen Governance und Risikomanagement-Prozesse eines Fortune 500 Unternehmens
Beratung verschiedener international tätigen Unternehmen aus der Lebensmittel- sowie Chemieindustrie inklusive Durchführung von internen Untersuchungen im Bereich des Sanktionsrechts.
Durchführung einer unabhängigen Untersuchungen in der Chemieindustrie.