Die Tätigkeit als Führungskraft – (k)ein Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrags?

Die Befristung von Arbeitsverträgen kann durch einen Sachgrund gerechtfertigt werden. Die Eigenart der Tätigkeit kann einen solchen Sachgrund darstellen. Mit der Tätigkeit als Führungskraft oder in leitender Position ist jedoch keine befristungstaugliche Eigenart verbunden, sodass eine solche Tätigkeit die Befristung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich nicht rechtfertigen kann.

Tobias Darm-Tobaben kommentiert in Der Betrieb, Heft 09/2023, das BAG-Urteil vom 01.06.2022 – 7 AZR 151/21:

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