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Am 18. bzw. 25. Januar 2022 schaltete sich das Bundeskartellamt (BKartA) erneut in die Diskussion ein und veröffentlichte kurze Pressemitteilungen zu drei Wettbewerberprojekten, die jeweils die Lebensmittelproduktion betrafen und (vermeintlich) Bezug zu ESG-Themen hatten. Während die Behörde zwei davon für grundsätzlich unbedenklich hielt, durfte eines nicht umgesetzt werden.
Dieser Artikel zeigt die rechtlichen Leitplanken auf, die sich aus diesen Veröffentlichungen ziehen lassen, ordnet das Vorgehen der Behörde in den Gesamtkontext ein und wagt einen Ausblick darauf, wie der weitere Weg aussehen könnte.