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Der Geschäftsgeheimnisschutz war bisher in §§ 17-19 UWG geregelt – auf Grundlage von EU-Vorschriften wurde der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nun in einem eigenen Gesetz neu gefasst. Der Kommentar erläutert das Gesetz umfassend und besonders praxisorientiert bei hoher wissenschaftlicher Durchdringung und liefert so beste Unterstützung für die Rechtsdurchsetzung in materiell-rechtlicher und prozessualer Hinsicht.