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Der EuGH hat in seiner jüngsten Entscheidung vom 14. Januar 2021 entschieden, dass ein Submissionskartell im Zeitpunkt des Vertragsschlusses endet. Das Urteil ist von erheblicher Bedeutung für die künftige Verfolgung von Submissionskartellen, da an die Beendigung des Kartellverstoßes der Beginn der Verjährungsfrist geknüpft ist.
In Deutschland dürfte Kilpailu- ja kuluttajavirasto zu einer Abkehr von der sog. Schlussrechnung-Rechtsprechung des BGH führen, wonach Submissionskartelle frühestens mit der Erstellung der Schlussrechnung beendet sind (und zu verjähren beginnen).
Lesen Sie dazu einen Beitrag von Christian Ritz und Hubertus Weber, erschienen in Neue Zeitschrift für Kartellrecht, Ausgabe 3/2020, S. 163-165:
>>>> Schluss mit Schlussrechnung? Die Antwort aus Luxemburg lautet: Kilpailu- ja