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Rechtsgebiet
Auf dem Gebiet des Ausländerrechts sind Gesetze, Vorschriften und Leitlinien sowie die behördliche Praxis komplex und wechselhaft.
Die Nachfrage nach erfahrenem juristischem Rat, beispielsweise in Unternehmen, deren Personal grenzüberschreitend arbeitet, oder bei Investoren, die Visa für ihre Mitarbeiter benötigen, ist deshalb stetig wachsend.
Darum beraten wir unsere Mandanten in allen Bereichen des Ausländer- und Aufenthaltsrechts, von Optionen zu Einreise-, Aufenthalts-und Arbeitserlaubnissen für Nicht-EU-Bürger bis hin zu strategischer Beratung zu unternehmensweiten Richtlinien und Verfahren, regulatorischer Compliance und Vollstreckungsangelegenheiten.
Wir begleiten unsere Mandanten u.a. in Verfahren zu der Entwicklung einer unternehmensweiten Einwanderungsstrategie, der Beantragung der entsprechenden Visa und der Beantragung entsprechender Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse.
Hierbei arbeiten wir mit den zuständigen Ausländerbehörden sehr pragmatisch und zielorientiert zusammen, wobei uns unsere langjährige Verwaltungsexpertise außerordentlich zugutekommt.
Unsere sektorenübergreifende Tätigkeit umfasst alle Industriezweige und bietet unseren Mandanten die ganze Bandbreite ausländerrechtlicher Beratung.