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Stärkung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
7. August 2024
Mehr Rechtssicherheit − mehr Aufwand.
EU-Pensionsfonds und EU-Mobilitätsrichtlinien werden sich auf bestehende und künftige Versorgungsmodelle auswirken. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die bAV seit jeher beratungsintensiv − hieran scheinen auch die aktuellen Reformbestrebungen nichts zu ändern. Im Gegenteil: Für viele Unternehmen werden die Herausforderungen durch neue Standards im Risikomanagement und höhere Compliance-Anforderungen steigen.
Komplexe Produkte erfordern einen umfassenden Beratungsansatz.
Wir sind darauf eingestellt. Unser Pensions-Team arbeitet im engen Austausch mit Anwälten anderer Fachgebiete. So helfen wir Ihnen, langlebige und stabile Lösungen zu finden. Denn die Gestaltung betrieblicher Versorgungsmodelle berührt nicht nur das Arbeitsrecht, sondern zieht steuer-, bilanz- und insolvenzrechtliche Aspekte sowie unternehmenspolitische Entscheidungen mit sich. Wir beraten Sie bei allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung inklusive Implementierung, Reorganisation und Beendigung von Versorgungssystemen. Einen Schwerpunkt unserer Beratung bildet neben der Transaktionsbegleitung die privatrechtliche Insolvenzsicherung und bilanzielle Auslagerung von Verbindlichkeiten für Arbeitnehmeransprüche aus betrieblicher Altersversorgung, Altersteilzeit und Zeitwertkonten, insbesondere mittels Treuhandkonstruktionen (Contractual Trust Arrangements - CTA).
Ganz gleich, wobei Sie Unterstützung brauchen − wir helfen Ihnen weiter.